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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Fahrlehrer/in gesucht !

23.05.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

FAHRLEHRER (M/W) KLASSE BE IN VOLLZEIT MIT HERZ UND LEIDENSCHAFT Als mittelgroße Fahrschule sind wir langjähriger Experte für erfolgreiche und professionelle Fahrschulausbildungen. Qualität und Kundenservice zeichnen uns aus! - Egal ob moderne Unterrichtsmethoden, Marketing oder Fahrzeuge, wir gehen immer mit der Zeit. Das Know-how eines jeden Mitarbeiters trägt dabei maßgeblich zu unserem gemeinsamen Erfolg bei – das macht uns stolz! Werden auch Sie Teil unseres innovativen Teams am Standort Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg und steigen Sie ab sofort ein als FAHRLEHRER (M/W) KLASSE BE IN VOLLZEIT In dieser Position sind Sie für die gesamte Fahrschulausbildung in Ihren spezifischen Führerscheinklassen zuständig. Dabei fungieren Sie als Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis, übernehmen die Kommunikationsfunktion zu den verschiedensten Kundengruppen und sind das Bindeglied zwischen der Fahrschulausbildung und soliden Fahrkenntnisse auch nach der Prüfung. IHRE HAUPTAUFGABEN? PROAKTIVE FAHRSCHULAUSBILDUNG! • Praktischer und theoretischer Unterricht im führen von Fahrzeugen • Ausbildung von Fahrschülern IHR PROFIL? QUALIFIKATION TRIFFT PERSÖNLICHKEIT! • Abgeschlossene Fahrlehrerausbildung der Klasse BE - als Zusatzqualifikation gerne auch Klasse A - • Macher-Mentalität, Organisationstalent, persönliches Engagement und Gewissenhaftigkeit • Flexibilität, Geduld, Verantwortungsbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, Teamgeist und hoher Eigen-motivation sowie sicherem, kundenorientiertem Auftreten • Keine Eintragungen im Verkehrszentralregister • Kompetenzen in Pädagogik IHR EINSTIEG? FREUEN SIE SICH AUF … einen überdurchschnittlichen Stundenlohn • freie Einteilung der Arbeitszeit inklusive Firmenfahrzeug mit 1 Prozent Regelung • eine motivierende Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und gelebter Kollegialität • ein modern ausgestattetes und freundliches Arbeitsumfeld • Kostenübernahme für Fortbildungen • herausfordernde Aufgaben mit individuell planbaren Weiterbildungsangeboten Wenn auch Sie gerne Zufriedenheit aus der eigenen Leistung ziehen, verwirklichen Sie bei uns Ihre Ideen und bringen Sie Ihre Leidenschaft bei uns ein! Senden Sie uns dafür bitte Ihre vollständige Bewerbung inkl. Gehaltsvorstellung und Eintrittstermin, bevorzugt via E-Mail an thomas@fahrschule-gliem.de Fahrlehrern / Fahrlehrerinnen aus anderen Fahrschulen sichern wir selbstverständlich 100% Diskretion zu.

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Mach den Führerschein schon mit 17!

15.05.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. #userInhaber# wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“, erklärt der Inhaber der #userName#. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“ So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“ Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt. Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“, warnt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg. Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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